Wir machen Urlaub bis zum 17.9

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Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.

Etymologie

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Das Wort „urloub“ stand im Mittelhochdeutschen für „die Erlaubnis, wegzugehen“.[1] Daraus entwickelte sich „die Erlaubnis, für eine Zeit lang sich vom Amte, aus dem Dienste zu entfernen“.[2] Im Frühneuhochdeutschen bedeutete „urlauben“ eher „entlassen, entfernen aus dem Dienst“. In den Nürnberger Ratserlässen des 16. Jahrhunderts werden beispielsweise Türmer, Torwächter, Stadtknechte usw. für dienstliches Fehlverhalten „mit straf des urlaubens“ bedroht[3], woraus heute die Beurlaubung entstanden ist.

Geschichte

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Sprachgeschichtlich geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis“ bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen, die ein Höherstehender oder eine Dame dem Ritter erteilen konnte. So baten im Hochmittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloub, also um „Urlaub“.[4]

In alten Liebesliedern kommt das Wort Urlaub auch in der Bedeutung vor, dass eine Beziehung (z. B. durch die Walz von Handwerksgesellen) eine Zeitlang „stillgelegt“ wird. Eine weitere Überlieferung ist, wenn die Ernte (aus der Land- oder Weinwirtschaft) eingebracht war, konnten die Knechte und Mägde zum Altbauern, dem „Ur“ gehen und um Er„laub“nis fragen. Gab dieser die Erlaubnis, wurde auch oft zugleich ein „Trinkgeld“ zur Vergnügung mit ausbezahlt.

Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis“ verstanden, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen“.[5]

Zum ersten Mal taucht der Begriff – offenbar ganz geläufig im Sprachgebrauch – in Publikationen des späten 17. Jahrhunderts auf. Ein sehr früher Eintrag findet sich in den Monatlichen Unterredungen einiger guter Freunde von allerhand Büchern und andern annehmlichen Geschichten vom Juni 1691. Am Ende eines literarischen Artikels schreibt der Autor: „Ehe wir aber den Leser völlig Urlaub geben / wollen wir noch von zweyen herrlichen Griechischen Scribenten / die man in Leipzig wieder neu aufflegen wird / etwas melden …“

Die Anfänge des bezahlten Jahresurlaubs liegen im Deutschen Kaiserreich.[6] Im 18. Jahrhundert taucht der Urlaub vor allem im Zusammenhang mit dem Militär auf: „Nach dem Feldzuge gieng er mit Urlaub nach Wien …“ Der „Graf von Mailly, der in der Schlacht bey Roßbach gefangen worden und auf Parole Urlaub bekommen, nach Paris zu reisen“.[7]

In der Schweiz hingegen wird der Erholungsurlaub ausschließlich als Ferien (vom lateinischen feriae für Festtage) bezeichnet, so in Art. 329a OR.

Allgemeines

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Erholungsurlaub von Mutter und Sohn in Spanien

Umgangssprachlich ist, wenn von Urlaub gesprochen wird, in Deutschland und in Österreich häufig der Erholungsurlaub gemeint, in der Schweiz hingegen umgekehrt ziemlich alle Urlaubsarten ausser dem Erholungsurlaub (der als Ferien bezeichnet wird).

Der Erholungsurlaub ist eine Art von Urlaub. Welche Art Urlaub gemeint ist, hängt von seiner Zweckbindung ab. Beim Erholungsurlaub steht die Erholung und Rekonvaleszenz des Arbeitnehmers, beim Erziehungsurlaub die Erziehung und Betreuung eigener oder fremder Kinder im Vordergrund. Der Urlaub stellt die Arbeitskräfte temporär von ihrer Arbeitspflicht frei. Zu den Arbeitskräften gehören Arbeitnehmer, BeamteRichterSoldaten oder auch Selbständige.[8]

Die sprachliche Trennung zwischen Urlaub (Schweizer Hochdeutsch Urlaubenglisch vacationfranzösisch vacances reposantesniederländisch vakantie) und Erholungsurlaub (Schweizer Hochdeutsch Ferienenglisch annual leavefranzösisch vacancesniederländisch ontspannende vakantie) kommt in vielen Sprachgemeinschaften oder Länder zum Ausdruck, wobei Feiertage nicht mitzählen; in anderen, so in Deutschland, fehlt diese Trennung.

Es gibt folgende Urlaubsarten (Länderspezifische Arten siehe weiter unten):

Urlaubsart Definition
Bildungsurlaub dient der beruflichen Fortbildung des Arbeitnehmers
ElternzeitMutterschaftsurlaubVaterschaftsurlaub ist ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes
Erholungsurlaub (D, A) Ferien (CH) dient der Erholung und der Rekonvaleszenz der Arbeitskraft.
Unbezahlter Urlaub beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und lässt die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Arbeitspflicht und Arbeitsentgelt) ruhen.[9]

Eine Sonderform von Urlaub heißt Sabbatical. Vor allem Lehrer und andere Beamte nutzen diese Möglichkeit, bei einem Einkommen von z. B. 80 % des ursprünglichen Monatsgehaltes nach vier Jahren ein „Urlaubsjahr“ einzulegen.

Beurlaubung

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Die Beurlaubung ist in der Privatwirtschaft die dauerhafte Freistellung eines Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht, die meist im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht. Im Beamtenrecht ist die Beurlaubung die Freistellung vom Dienst ohne Besoldung etwa zur Betreuung minderjähriger Kinder oder Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger.[10] Vorausgesetzt wird, dass ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Während der Beurlaubung darf ein anderes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.[11]

Quelle Wikipedia: 3.9.25. 16.23 Uhr

 

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